Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) ihrem Rat, eine entsprechende Gesetzesvorlage anzunehmen. Der Bundesrat würde damit die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.
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